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Mitglied der KoPart werden

Ihre Mitgliedschaft beantragen Sie über diese >> Beitrittserklärung!
Neben der ausgefüllten Beitrittserklärung senden Sie bitte noch eine Kopie des Ratsbeschlusses an die KoPart eG. Der Ratsbeschluss enthält Informationen über den Beitritt, sowie

  • die Angabe des bevollmächtigten Vertreters, der den Beitritt erklären darf
  • die Angabe des bevollmächtigten Vertreters für die Generalversammlung

… und bevor Sie uns Ihre Beitrittserklärung zusenden, führen Sie bitte das kommunalaufsichtliche Verfahren nach §115 GO NRW durch.

Effiziente Beratung

Als Genossenschaft fördert die KoPart die Interessen ihrer Mitglieder - partnerschaftlich und effizient. Immer mit Blick auf die jeweiligen kommunalen Gegebenheiten der Mitglieder, die alle, unabhängig von ihrer Größe, das gleiche Stimmrecht haben. Wir unterstützen effizient bei vielen kommunalen Aufgaben.

Inhouse-Vergabe

Wickeln Sie Ihre Beauftragung als Inhouse-Geschäft ab – ohne separate Ausschreibung. Und nutzen Sie darüber hinaus als KoPart-Mitglied exklusiv das gesamte Leistungsspektrum der Kommunal Agentur NRW.

Rundum-Beratung

Setzen Sie auf unser Know-how in vielen Spezialgebieten und das interdisziplinäre Team der Kommunal Agentur NRW. Mit unserer jahrelangen Erfahrung, Sachkenntnis und stets aktuellem Wissen unterstützen wir Ihre Kommune Schritt für Schritt über den gesamten Prozessablauf.

Unsere Mitglieder
in NRW

Die 150 Mitglieder unserer Genossenschaft kommen aus ganz Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören kleine und größere Kommunen. Jedes Mitglied hat das gleiche Stimmrecht. Nach dem Motto „ein Mitglied – eine Stimme“ kommunal und partnerschaftlich!