Mit der Kraft
einer starken Gemeinschaft

Vielfältige öffentliche Aufgaben und neue Herausforderungen verlangen einen hohen Einsatz der Kommunen.

Wie können sie trotz knapper zeitlicher, finanzieller und personeller Ressourcen hier zu rechtssicheren und erfolgreichen Ergebnissen kommen? Mit der KoPart eG.

Mit der Unterstützung durch die Kommunal Agentur NRW kann die KoPart viele Beratungsleistungen aus einer Hand anbieten und wenn gewünscht den Mitgliedskommunen ein „Rundum-Sorglos-Paket“ liefern: Von der Beratung über die Durchführung bis hin zur Unterstützung bei der Abwicklung.

Die KoPart verbindet wirtschaftlich-strategisches Know-how mit einer genauen Kenntnis der besonderen Abläufe und Strukturen öffentlicher Auftraggeber. Genossenschaftsmitglieder beauftragen die KoPart eG unmittelbar als „ihr“ Unternehmen im Wege eines Inhouse-Geschäfts, das nicht gesondert ausgeschrieben werden muss.

Gegründet wurde die Genossenschaft im Jahr 2012 auf Initiative des Städte- und Gemeindebundes NRW. Der KoPart eG können Kommunen und zu 100 % kommunale Unternehmen beitreten.

Kommunale Begleitung – umfassend, rechtssicher, verlässlich.

Effiziente Beratung

Als Genossenschaft fördert die KoPart die Interessen ihrer Mitglieder - partnerschaftlich und effizient. Immer mit Blick auf die jeweiligen kommunalen Gegebenheiten der Mitglieder, die alle, unabhängig von ihrer Größe, das gleiche Stimmrecht haben. Wir unterstützen effizient bei vielen kommunalen Aufgaben.

Inhouse-Vergabe

Wickeln Sie Ihre Beauftragung als Inhouse-Geschäft ab – ohne separate Ausschreibung. Und nutzen Sie darüber hinaus als KoPart-Mitglied exklusiv das gesamte Leistungsspektrum der Kommunal Agentur NRW.

Rundum-Beratung

Setzen Sie auf unser Know-how in vielen Spezialgebieten und das interdisziplinäre Team der Kommunal Agentur NRW. Mit unserer jahrelangen Erfahrung, Sachkenntnis und stets aktuellem Wissen unterstützen wir Ihre Kommune Schritt für Schritt über den gesamten Prozessablauf.

Unsere Angebotserweiterung
Exklusiv für Genossenschaftsmitglieder:

Beauftragung ohne separate Ausschreibung.

Städte, Gemeinden und Kommunalunternehmen wie Anstalten öffentlichen Rechts stützen als Mitglieder die KoPart eG und üben über die Generalversammlung ihr Bestimmungsrecht aus. Als Genossenschaft wird die KoPart ausschließlich für ihre Mitglieder tätig.

Der öffentliche Auftraggeber kann als Mitglied der Genossenschaft die KoPart direkt beauftragen. Dieser Auftrag ist rechtlich gleichzusetzen mit einem internen Organisationsakt und muss daher nicht separat ausgeschrieben werden.

Zur Erfüllung ihrer Aufträge nutzt die KoPart das Team und Know-how der Kommunal Agentur NRW. Diese Kooperation wird hausintern über einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgedeckt.

Unsere Mitglieder
in NRW

Die 150 Mitglieder unserer Genossenschaft kommen aus ganz Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören kleine und größere Kommunen. Jedes Mitglied hat das gleiche Stimmrecht. Nach dem Motto „ein Mitglied – eine Stimme“ kommunal und partnerschaftlich!